Beitrittskriterien
Vollmitgliedschaft:
- a) Vollmitglieder sind alle Einzelmitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Ein Stimmrecht steht dem Vollmitglied erst nach zweimaliger Zahlung des vollen Mitgliedsbeitrages zu. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 70,- Bei einem Beitritt bis 31.06. des Jahres ist der volle Beitrag fällig. Bei einem Beitritt ab dem 01.07. des Jahres sind € 35,- zu entrichten, und bei einem Beitritt ab dem 01.10. des Jahres erfolgt eine Beitragspflicht erst ab dem darauffolgenden Jahr.
- b) Jugendliche Vollmitglieder sind Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren. Auszubildende, Studenten sowie Wehr- und Ersatzdienstleistende werden unabhängig ihres Alters wie jugendliche Vollmitglieder eingestuft. Ein Stimmrecht steht dem jugendlichen Vollmitglied erst ab dem 16. Lebensjahr und nach zweimaliger Zahlung des vollen Mitgliedsbeitrages zu. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 30,- Bei einem Beitritt bis 31.06. des Jahres ist der volle Beitrag fällig. Bei einem Beitritt ab dem 01.07. des Jahres sind € 15,- zu entrichten, und bei einem Beitritt ab dem 01.10. des Jahres erfolgt eine Beitragspflicht erst ab dem darauffolgenden Jahr. Eine Einstufung als Vollmitglied erfolgt automatisch im darauffolgenden Jahr, wenn die Kriterien eines jugendlichen Vollmitgliedes nicht mehr gegeben sind. Ein bereits erworbenes Stimmrecht wird mit übertragen.
Familienmitgliedschaft:
Familienmitglieder sind der Familienvorstand, sein Ehepartner und eigene Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ab dem darauffolgenden Jahr werden die über 18-jährigen automatisch in eine normale Vollmitgliedschaft überführt, es sei denn, es erfolgt eine Kündigung seitens des jugendlichen Mitgliedes innerhalb von 4 Wochen nach Erreichen des 18. Lebensjahres. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für eine Familienmitgliedschaft beträgt € 100,- Bei einem Beitritt bis 31.06. des Jahres ist der volle Beitrag fällig. Bei einem Beitritt ab dem 01.07. des Jahres sind € 50,- zu entrichten, und bei einem Beitritt ab dem 01.10. des Jahres erfolgt eine Beitragspflicht erst ab dem darauffolgenden Jahr. Ein Stimmrecht steht nur dem Familienvorstand nach zweimaliger Zahlung des vollen Mitgliedsbeitrages zu.
Fördermitgliedschaft:
Fördermitglieder sind alle Mitglieder, die den Verein und seine Interessen fördern. Dies geschieht durch einen reduzierten Mitgliedsbeitrag. Bei vereinsinternen Veranstaltungen (Fahrtage, Tauschtage, etc., jedoch nicht Sonderzugfahrten) haben die Fördermitglieder freien Eintritt. Die Beiträge sind wie folgt gestaffelt: für eine erwachsene Einzelperson € 55,- für Jugendliche, Auszubildende, Studenten und Wehr–oder Ersatzdienstleistende € 15,- für Familien € 60,- und für juristische Personen € 100,- Bei einem Beitritt bis zum 31.06. des Jahres ist der volle Beitrag fällig. Bei einem Beitritt ab dem 01.07. des Jahres sind für Einzelpersonen € 20,- für Jugendliche etc. € 10,- für Familien € 30,- und für juristische Personen € 50,- zu entrichten. Bei einem Beitritt ab dem 01.10. des Jahres erfolgt eine Beitragspflicht erst ab dem darauffolgenden Jahr. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht.
Ehrenmitgliedschaft:
Ehrenmitglieder werden vom Vorstand bestimmt. Die Ehrenmitgliedschaft kann nur eine Einzelperson erlangen. Ehrenmitglieder haben kein Stimmrecht.